Ergänzung Impressum - online buchbare Betriebe
Onlinehandel: Erweiterte Pflichtangaben im Impressum
Seit dem 9. Januar 2016 gelten neue Informationspflichten für das Impressum von Online-Shops. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe, die Online-Buchungen über ihre Website anbieten. Hintergrund ist das Inkrafttreten der sogenannten Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten. Online-Händler sind damit verpflichtet, auf ihrer Website auf die » neue Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der EU-Kommission zu verlinken. Andernfalls drohen Abmahnungen. Allerdings ist die Online-Plattform derzeit noch nicht betriebsbereit. Sie soll ab dem 15. Februar 2016 ihren Betrieb aufnehmen - trotzdem muss der Link bereits jetzt im Impressum aufgenommen werden.
Der DTV empfiehlt, das Impressum der Website um folgenden Text (mit Verlinkung) zu ergänzen. Zusätzlich müssen die Händler in diesem Text zwingend ihre eigene E-Mail-Adresse angeben:
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen sollen über die Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) beigelegt werden. Die Plattform wird durch die EU-Kommission bereitgestellt und ist unter dem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden."